Verwirklichung von Gleichstellungsrechten

Der Bereich der Gleichstellung von Mann und Frau im beruflichen und politischen Kontext muss weiter verfolgt werden. Nach wie vor verdienen Frauen in Deutschland zum Teil bis zu 20% weniger als ihre männlichen Kollegen  für die gleiche Tätigkeit. Frauen in Führungspositionen in Deutschland sind nach wie vor selten  vertreten mit 17% Frauenanteil im Bundesdurchschnitt. Hier steht Deutschland im Ländervergleich eher schlecht dar.

Vereinbarung von Familie und Beruf

Frauen und auch Männer möchten die Möglichkeit, Kinder aufzuziehen und einer sinnvollen beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können, miteinander vereinbaren können. Auch Frauen oder Männer, die ein oder mehrere Kinder alleine aufziehen wollen oder müssen, dürfen von der Gesellschaft nicht benachteiligt werden. Daher setzen wir uns für eine flächendeckende Kinderbetreuung, auch für Kinder unter drei Jahren ein.

Erhöhung des Frauenanteils in politischen Gremien

Im Landkreis Waldshut ist der Frauenanteil in Gemeinderäten mit 21%, im Kreistag mit 19,1% (Durchschnitt im Land 19%) immer noch relativ gering. Im Landtag Baden- Württemberg beträgt der Frauenanteil 24,5 % und ist im Bundesvergleich Schlusslicht, wobei die Fraktion der Grünen Antreiber für die Parität ist, denn dort sitzen 46,8% Frauen. Daher gilt auch hier weiterhin dass Frauen, die sich in politischen Gremien betätigen möchten, gefördert werden sollen.

Das Kommunalwahlrecht ist um die Sollregelung ergänzt worden, dass Wahllisten paritätisch nach dem Reißverschluss Verfahren mit Frauen und Männern besetzt werden.

Im öffentlichen Dienst setzen wir uns bei der Stellenbesetzung für eine paritätische Gremienbesetzung und für Quotenregelungen ein.

Im Bundestag 2017 sind 30,5% Frauen vertreten und damit 6% weniger als im letzten Bundestag. Hier geht die Parität sogar sichtbar zurück.

Sicherheit von Frauen

Für die Sicherheit von Frauen ist der Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen erstellt worden. Dieser bedeutet, dass Opfer von Gewalt zeitnah und niedrigschwellig Hilfe und Beratung erhalten. Konkret bedeutet dies, dass die psychosoziale Beratung und Betreuung von Gewaltopfern ausgebaut werden muss und die dauerhafte Absicherung der Frauenhausfinanzierung notwendig ist.

(Hauptautorin: Petra Thyen)


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